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FAQs

Wichtiges Wissen rund um das Thema «Energie am Gebäude»

Ob Einfamilienhausbesitzer, Mehrfamilienhausbesitzer, Stockwerkeigentümer oder Gebäudeverwaltungen – eine nachhaltige Energie- und Ressourcenverwendung ist für alle von grosser Bedeutung.

Als kompetenter und unabhängiger Energieberater möchte ich Ihnen Auskunft und Handlungsempfehlungen zur Reduktion von Energiekosten und Verbesserung der Energieeffizienz bei Bauprojekten geben.

FAQs

Die Fördergelder sind kantonal geregelt, orientieren sich aber am Harmonisierten Fördermodell. Je nach Kanton und System erhalten Sie zwischen 2’000 und 10’000 CHF. Bei grossen Wärmepumpen ist der Förderbeitrag leistungsabhängig.

Oftmals haben Städte noch eigene Förderprogramme und unterstützen den Heizungsersatz zusätzlich.

Ja, PV-Anlagen lohnen sich auch 2026 grundsätzlich nach wie vor, aber der Fokus hat sich verschoben. Da die Strompreise volatil sind, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde (ca. 25–30 Rp. Ersparnis) wertvoller als die Einspeisung (ca. 8–12 Rp. Vergütung). Hoher Eigenverbrauch ist entscheidend, insbesondere im Winter, wenn der Strom tendenziell teurer wird.

Seit dem neuen Stromgesetz müssen Energieversorger (VNB) eine Mindestvergütung zahlen, die sich am Marktpreis orientiert, aber eine gewisse Untergrenze nicht unterschreiten darf. Die Einspeisevergütung variiert daher.

Beim Verband unabhängiger Energieerzeuger erfährt man die aktuellen Einspeisevergütungen.

Der bekannte Hoch- und Niedertarif, welcher lange fester Bestandteil jeder Stromrechnung war, verschwindet und wird durch dynamische Strompreise ersetzt. Man zahlt den aktuellen Marktpreis, welcher zum Zeitpunkt des Strombezugs gilt.

Bis Ende 2027 müssen 80 % der Haushalte mit einem Smart Meter ausgerüstet sein. Er ist die technische Basis, um die dynamischen Preise zu verrechnen.

Der GEAK-Plus, auch GEAK mit Beratungsbericht genannt, ist grundsätzlich freiwillig. Bei einem Bezug von Fördergeldern über CHF 10’000 wird er allerdings verlangt.

Der «Basis-GEAK» ist in vielen Kantonen mittlerweile Pflicht bei Handänderungen (Verkauf der Immobilie) oder wenn beim Heizungsersatz wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden soll.

Energetische Sanierungen sind in der Schweiz steuerlich privilegiert. Trotz Eigenmietwert-Abstimmung wird in den meisten Kantonen angestrebt, dass Investitionen in erneuerbare Energien und Effizienz-Massnahmen auf kantonaler Ebene abzugsfähig bleiben.

Die entsprechenden Verordnungen müssen aber noch erarbeitet werden.

Die Kosten für Batteriespeicher sind auf ca. 600–800 CHF pro kWh Kapazität gesunken. Dies begünstigt die Wirtschaftlichkeit von Batterien.

Ob ein Batteriespeicher wirtschaftlich ist, hängt insbesondere von der Strompreisentwicklung und dem Strombezug ab.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Fernwärme hat tendenziell niedrige Initialkosten, aber monatliche Grundgebühren und höhere Energiepreise. Wärmepumpen haben hohe Investitionen, aber niedrige Betriebskosten, wenn sie effizient laufen.

Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle ist teuer, aber effektiv. Es kann mit CHF 250 bis 550 pro m² Fassadenfläche (inkl. Gerüst) gerechnet werden. Es kommt sehr darauf an, ob eine Kompaktfassade oder eine hinterlüftete Fassade realisiert wird.

Moderne Wärmepumpen arbeiten heute sehr leise, wobei die Geräuschemissionen stark von der Bauart und der Aufstellung abhängen. Hochwertige Geräte erreichen in einigen Metern Entfernung im Betrieb meist Werte zwischen 35 und 50 Dezibel, was etwa dem Geräuschpegel in einer ruhigen Wohnumgebung oder einem leisen Kühlschrank entspricht.

Ein generelles landesweites Verbot für bestehende Öl- und Gasheizungen gibt es in der Schweiz nicht, jedoch unterliegen Heizungsersätze zunehmend strengen kantonalen Vorgaben, die auf den MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) basieren. Beim Ersatz einer fossilen Heizung werden zunehmend erneuerbare Alternativen oder hohe energetische Standards gefordert.

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